Häufige Fragen zum Thema Kammer in einem Bundesland

... und kurze Antworten

Eine Therapeutenkammer ist eine landesrechtlich organisierte Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die berufsständische Selbstverwaltung der Therapieberufe wahrnimmt und deren  Interessen bündelt, organisiert und öffentlich und politisch vertritt. Dabei übernimmt sie Aufgabengebiete, die bisher staatlich geregelt wurden. Voraussetzung dafür ist, dass alle Therapeuten Mitglied sind.

  • Regelmäßige Information ALLER Therapeuten/Kammermitglieder über relevante Themen
  • Schaffung, Überwachung und Anerkennung eines einheitlichen Qualitätsstandards für berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • Qualitätssicherung der Berufsausführung
  • Entwicklung einer verbindlichen Berufsethik
  • Beratung der Gesetzgeber, Beteiligung bei Gesetzgebungsverfahren und Kooperation mit der öffentlichen Verwaltung
  • Ausgabe und Verwaltung elektronischer Heilberufsausweise (§ 291 a SGB V)
  • Stellungnahmen und Erstellung von Gutachten
  • Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Professionalisierung der Berufe
  • Erhöhung der Transparenz im Berufsgeschehen
  • Leistungsdarstellung der Gesundheitsfachberufe in Politik und Gesellschaft
  • Angebot von Versorgungsleistungen der Berufsmitglieder

Dadurch, dass in einer Therapeutenkammer alle Therapeuten verpflichtend organisiert sind, kann eine Kammer die Interessen aller Therapeuten im politischen Kontext professionell vertreten. Besondere Vorteile ergeben sich aus dem öffentlich-rechtlichen Auftrag, der daraus abzuleitenden Anhörungspflicht im Gesetzgebungsverfahren, die Selbstverwaltung der Therapeuten (z. B. Ausgabe von elektronischen Heilberufeausweisen), eigenständige Regelung und Überprüfung der Fortbildungspflicht etc.

Als Nachteil einer Therapeutenkammer wird von vielen Therapeuten die Pflichtmitgliedschaft und die damit verbundene Beitragspflicht empfunden. Zusätzlich lässt sich bei bestehenden Kammern beobachten, dass eine Kammer aufgrund ihrer öffentlich-rechtlichen Struktur dazu tendiert, Bürokratie und Formalismus zu produzieren. Daraus kann man lernen und bei einer Neugründung Strukturen so gestalten, dass sie allen wirklich nützen.

  • Die Einflußnahme der Kammer ist begrenzt, weil die Berufsgesetze (Bsp. Ergotherapeuten- oder Physiotherapeutengesetz) sowie die jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen Landesrecht sind.
  • Kammern erfüllen lediglich die Aufgaben, die ihnen von der Poltik übertragen wurden
  • Kammern können ihre eigenen Kompetenzen nicht erweitern
  • Kammern haben nur Auswirkung in den jeweiligen Bundesländern, wodurch Unterschiede in den Ländern vorprogrammiert sind

Da die Therapeutenkammer legitime öffentliche Aufgaben erfüllt und die Interessen aller Berufsangehörigen vertritt besteht eine Pflichtmitgliedschaft aller ausgebildeten Physio- und Ergotherapeuten und Logopäden im jeweiligen Bundesland.

Grundsätzlich muss sich eine Kammer aus ihren Mitgliedbeiträgen heraus finanzieren. Rechtliche Grundlage für die Erhebung des Beitrags sind die Kammer- bzw. Heilberufsgesetze des jeweiligen Bundeslandes. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Einkommen und wird unterschiedlich hoch sein. Gerichtlich ist festgelegt, dass die Beitragshöhe dem Vorteil entsprechen muss, der dem Therapeuten aus seiner Mitgliedschaft in der Kammer erwächst.

bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. rechnet mit ca 120,-€ jährlicher Kosten für Beschäftigte in der Pflege (http://www.bpa.de/fileadmin/user_upload/MAIN-dateien/pflegekammer/index.html am 11.9.2015)

Die Finanzierung professioneller hauptamtlicher Tätigkeit einer Therapeutenkammer kann nur durch eine Verteilung der Kosten entstehen, an denen sich – soweit möglich - alle Therapeuten beteiligen. In Anlehnung an die IHK München wären etwa 10 – 12 €/ Monat aufzubringen.

Durch die einkommensabhängigen Beiträge der Mitglieder.

  • Therapeuten informieren und deren mehrheitliche Unterstützung gewinnen
  • einen Förderverein zur Einrichtung einer Therapeutenkammer gründen
  • als Förderverein die Landespolitik vom Wunsch einer Kammergründung informieren
  • als Förderverein einen Landesabgeordneten gewinnen der eine Eingabe an die Landespolitik macht, ein Gesetz zur Einrichtung einer Therapeutenkammer zu verfassen und zu erlassen
  • In diesem Gesetz wird festgelegt in welchem Zeitraum die zukünftigen Kammermitglieder erfasst werden, welche Organe (Vorstand etc.) die Kammer haben wird usw. Dies alles können und müssen wir aus unseren Reihen gestalten.
  • Nach Ablauf der Gründungsphase wird der Kammer durch Gesetz der öffentlich-rechtliche Status zuerkannt und die entsprechend vereinbarten öffentlich-rechtlichen Aufgaben übertragen.

Eine Kammer ist keine Konkurrenz zu den Berufsverbänden. Die Berufsverbände sind weiterhin unverzichtbar und überaus wichtig, da sie beispielsweise für die Vergütungsverhandlung und die inhaltliche Arbeit der einzelnen Therapierichtungen zuständig sind. Ganz im Gegenteil würden die Verbände von Therapeutenkammern enorm profitieren, weil die Kammern die Position der Verbände politisch effektiv unterstützen und stärken könnten. Zudem könnten die Berufsverbände über eine Kammer ALLE Therapeuten erreichen, von ihrer wertvollen Arbeit in Kenntnis setzen und inhaltliche Schwerpunkte und Ergebnisse ALLEN zugänglich machen – so könnten sogar effektiv weitere Mitglieder gewonnen werden, die den jeweiligen Berufsverband und dessen Interessen aktiv unterstützen wollen. Das ist auch z.B. aus dem ärztlichen Bereich bekannt: neben den Ärztekammern gibt es eine Fülle von Verbänden, die die Interessen einzelner Berufsgruppen vertreten, und dass obwohl in diesem Bereich die Kassenärztlichen Vereinigungen NOCH eine zusätzliche Instanz darstellen.

Komm zu unseren Info-Veranstaltungen. Like us on facebook! Teile diese Seite mit anderen Therapeuten! Rede über die Notwendigkeit einer Therapeutenkammer mit anderen Therapeuten oder Landespolitikern! Organisiere eine Therapeutenstammtisch zum Thema und lade ein Mitglied der BundesAG oder einer Gruppe in einem Bundesland zu einem Implusvortrag ein.... oder Du schließt Dich einer Gruppe in deinem Bundsland an oder arbeitest selbst in einer der BundesAGs mit.

Eine Berufskammer ist kein Luftschloss sondern ein gesetzlich Legitimiertes Organ mit weitreichendes Rechten bei der Findung von Gesetzesgrundlagen. Man kann nantürlich nicht pauschal sagen, wie gut eine einzelne Kammer in einem Bundesland funktionieren wird und welchen Fokus diese Länderkammern haben, aber wir sehen da positiv in die Zukunft. Das Programm der Kammer bestimmen letztendlich die Mitglieder - also alle Therapeuten in einem Bundesland. 

Daraus folgt, dass sich die Frage nicht pauschal beantworten lässt. Aber die Schwerpunktthemen liegen auf der Hand: Qualität, Freiräume, Modernisierung der Methoden, Entlastung der Therapeuten von Bürokratie sowie Restriktionen, Absicherung, Kommunikation. 

Was ist derzeit unser Fokus? Hier muss klar werden, dass uns um die Initiative geht, Kammern zu gründen. Diese Arbeit besteht wesentlich aus Information und Einbindung der Politik, so dass der formalisierte Prozess zur Gründung inkl. Befragung der Therapeuten startet. Dieses Arbeit erfolgt dabei ehrenamtlich und mit der Hilfe von Unterstützern. Die Politik muß einen klaren Willen erkennen und dann startet das Gründungsverfahren.

So geht es Schritt für Schritt zur starken Stimme und zur Agenda der Kammer im jeweiligen Bundesland, die sich dann gemeinsam auf Bundesebene stark machen.

Worum geht es also für die Zukunft: Es geht z.B. um den Unterschied, ob ein Berufsverband mit einem Anliegen nach Berlin geht, oder die Kammer als offizielle und legitimierte Vertretung ALLER Therapeuten eines Bundeslandes – das macht einen großen Unterschied bei der Durchsetzung.

Bislang regeln überwiegend berufsfremde Institutionen (z.B. Gesundheitamt, Krankenkassen, Ärzte, Politik) alles was die Therapieberufe betrifft wie Ausbildungsqualität, Zulassung, Fort- und Weiterbildungsregeln, Fortbildungspunkte, Heilmittelrichtlinie etc.

Die Therapieberufe sind in der Öffentlichkeit und in der Politik bisher nicht sichtbar, sie können daher auch nicht als Gesamtheit angesprochen werden oder Stellung beziehen. Eine Kammer gibt den Therapieberufen EINE Stimme, macht sie wahrnehmbar und adressierbar und ermöglicht eine Weiterentwicklung, Professionalisierung und Zukunftsgestaltung aus den eigenen Reihen – von Therapeuten für Therapeuten. SELBSTBESTIMMT statt FREMDBESTIMMT – eine Kammer schafft die rechtliche Voraussetzung dafür, dies zu ändern.

Eine gute Frage, die viel Gestaltungsspielraum zulässt!

Unser Facebook-Besucher Bernd hat gefragt, wie das aussehen kann. Unsere Antwort:

Versorgungswerke sind solidarische Einrichtungen, die den Mitgliedern insbesondere im Alter und bei Berufsunfähigkeit ein ausreichendes finanzielles Existenzniveau sichern sollen.

Eine berufsständische Versorgungseinrichtungen ist ein Sicherungssystem für Angehörige kammerfähiger Berufe für deren Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. Versorgungswerke werden auf landesgesetzlicher Rechtsgrundlage errichtet. Die berufsständischen Versorgungswerke repräsentieren einen eigenen Versorgungstyp. Dieser wird der ersten Säule des bestehenden Alterssicherungssystems (gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung, private Renten- und Lebensversicherung) hinzugerechnet.
Die Zielsetzung „Versorgungswerk für Therapeuten“ beruht in unseren Gedanken auf folgenden Grundlagen: Für viele Therapeuten wird es attraktiv sein, dass alternativen oder zusätzliche Möglichkeiten für Altervorsorge und Absicherung geschaffen werden.

Durch die Gemeinschaft ist es möglich, dass Modelle aufgebaut werden, die auf die Bedürfnisse von Therapeuten zugeschnitten sind. Das Mitglied zahlt Beiträge ein und wird so Teil oder Nutzer eines sozialen Netzes. Wie dieses im Detail ausgestaltet wird, kann von den Mitgliedern entwickelt werden. Hierbei spielen Themen wie Leistungsumfang, Beiträge eine Rolle und die wichtige Frage „Pflichtmitgliedschaft? Ja oder Nein und dies nur für Selbstständige oder auch für Angestellte?“.

Wichtig: All das müssen und sollen die Kammermitglieder entscheiden – basierend auf den rechtlichen Gegebenheiten. Es geht dabei darum, Lösungen zu schaffen, die helfen wo nötig!

Eine Kammer übernimmt als rechtsfähige staatlich legitimierte Organisation die Selbstverwaltung der Therapieberufe. Berufspolitik, Berufsordnung und Berufsaufsicht werden von der Kammer bestimmt, Fort- und Weiterbildungsregelung der Kammer übertragen. Denkbar ist auch eine Herausgabe von Heilberufeausweisen, Regelung des Einbezuges der Therapieberufe in interprofessionell abgestimmte Behandlung, regionale Gesundheitsversorgung oder eventueller zukünftiger Telemedizin.

Sie ist zuständig für Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit, ist Anlaufstelle für andere Gesundheitsberufe, Patienten und gesundheitspolitische Fragestellungen.

Welche Aufgaben übernimmt eine Therapeutenkammer?

Die Therapeutenkammer die berufliche  Selbstverwaltung, sonstige staatlich zugewiesene Aufgaben sowie die Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Der Staat überträgt der Kammer hoheitliche Aufgaben, die somit aus der staatlichen Verwaltungshierarchie ausgegliedert werden. Dazu gehören

Öffentliche Aufgaben 
Berufsordnung (Erstellung, Überwachung und Entwicklung)
Weiterbildungsordnung (Erstellung, Überwachung und Weiterentwicklung)

berufspolitische Aufgaben
Interessenvertretung (Stellungsnahmrechte und -pflichten in Gesetzgebungsverfahren)

soziale Aufgaben
Versorgungswerk (Sicherung der Altersversorgung der überwiegend nicht renten-versicherungspflichtigen Selbstständigen)

Vorteile für Berufsverbände mit der Kammer

  • Verbände könnten und sollten sich in eine Kammer einbringen
  • Verbände sind für inhaltliche Arbeit und viele unserer Ziele weiterhin unentbehrlich
  • Das Know-how wird für die einzelnen Berufe weiter gebraucht
  • Durch eine Kammer deutlich gestärkte Berufe stärken auch die Verbände
  • Über eine Kammer werden alle Therapeuten über Arbeit der Berufsverbände informiert und potentielle neue Mitglieder können leichter gewonnen werden

Die Kammer löst das Verbandssystem nicht ab, sondern erweitert dieses, damit wir zu besseren Arbeitsbedingungen kommen.

Gesamtkammer oder eine Kammer pro Fachgruppe?

War bislang die Diskussion "Kammer oder keine Kammer?", verlagert sie sich inzwischen auf die Frage "Eine Gemeinschaftskammer oder jeweils eine Kammer pro therapeutischer Berufsgruppe?".

Die hier wesentlich vertretenen Initiativen plädieren für die Gemeinschaftskammer, kooperieren aber eng mit allen anderen Initiativen. Auch wenn fraglos ist, dass eine Gemeinschaftskammer zur Herstellung von gemeinschaftlichen Wegen mehr Aufwand betreiben müsste, so überwiegen die Vorteile. Man kann ebenso feststellen, dass sich die essentiellen Fragen und Bedürfnisse sowie Herausforderungen und Ziele zwischen den Berufsgruppen decken.

Wesentliche Vorteile:

  • Stärkeres Gewicht durch größere Mitgliedsabdeckung
  • Viele Fragen können nur interdisziplinär beantwortet werden (Beispiel Heilmittelkatalog)
  • In einer Gemeinschaftskammer kann schneller ein Konsens hergestellt werden
  • Geringere Kosten

Wichtig in einer solchen Kammer ist eine gute, demokratische Struktur inkl. Minderheitenregeln, damit auch kleinere Berufsgruppen ihre Meinung vertreten können und keine Übergewichte entstehen. Andere Berufskammern machen uns das erfolgreich vor.