Was heißt Selbstverwaltung in einer Berufskammer?

Eine Therapeutenkammer ist eine landesrechtlich organisierte Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die berufsständische Selbstverwaltung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden sowie Podologen und anderer nicht ärztlicher Heilberufe des jeweiligen Bundeslandes wahrnimmt.

Der Staat überträgt Aufgaben an eine Kammer. Damit kann diese als die Vertretung der in ihr organisierten Berufsgruppen Entscheidungen selbst organisieren. Diese Entscheidungen werden also nicht mehr von Berufsfremden gefällt.

Als juristische Person ist sie Ansprechpartnerin für andere Akteure im Gesundheitswesen und berechtigt, am Rechtsverkehr teilzunehmen. Sie ist eine juristische Person und erhält somit die Fähigkeit am Rechtsverkehr teilzunehmen.

Dabei unterliegt sie der staatlichen Rechtsaufsicht. Kammern nehmen gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 HeilBG „auch die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Kammermitglieder in ihrer Gesamtheit wahr“.

Verkammerung stärkt gute Therapie und verbessert die ganz persönliche Arbeitssituation eines Therapeuten

Im Gegensatz zu vielen medizinischen Berufen, haben Therapeuten keine Berufskammer. Ein problematischer Zustand. Kammern kommen Aufgaben und Funktionen als zentrale Institutionen berufsständischer Selbstverwaltung zu.

  • Sie definieren zum Beispiel die Inhalte der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
  • Sie legen in Berufsordnungen Qualitätsstandards für die jeweiligen Tätigkeiten fest.
  • Kammern entscheiden zu einem ganz maßgeblichen Teil mit, welche Entwicklungen die jeweiligen Berufe nehmen und wie die Herausforderungen der Zukunft gemeistert werden könnten.

Das ist wichtig für den Beruf des Therapeuten und die Zufriedenheit der Mitarbeiter in therapeutischen Praxen. Nicht zuletzt kommt dies den Behandelten zugute.

Aufgaben der Kammer

Eine Kammer übernimmt als rechtsfähige staatlich legitimierte Organisation die Selbstverwaltung der Therapieberufe. Berufspolitik, Berufsordnung und Berufsaufsicht werden von der Kammer bestimmt, Fort- und Weiterbildungsregelung der Kammer übertragen. Denkbar ist auch eine Herausgabe von Heilberufeausweisen, Regelung des Einbezuges der Therapieberufe in interprofessionell abgestimmte Behandlung, regionale Gesundheitsversorgung oder eventueller zukünftiger Telemedizin.

Sie ist zuständig für Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit, ist Anlaufstelle für andere Gesundheitsberufe, Patienten und gesundheitspolitische Fragestellungen.

Welche Aufgaben übernimmt eine Therapeutenkammer?
Die Therapeutenkammer ist die berufliche Selbstverwaltung unserer Berufe sowie eine Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Der Staat überträgt dabei hoheitliche Aufgaben an die Kammer.

Dazu gehören

  • Öffentliche Aufgaben 
    Berufsordnung (Erstellung, Überwachung und Entwicklung)
    Weiterbildungsordnung (Erstellung, Überwachung und Weiterentwicklung)
  • Berufspolitische Aufgaben
    Interessenvertretung (Stellungsnahmrechte und -pflichten in Gesetzgebungsverfahren)
  • Soziale Aufgaben
    Versorgungswerk (Sicherung der Altersversorgung der überwiegend nicht renten-versicherungspflichtigen Selbstständigen)

Die regulären Aufgaben einer Kammer im Detail

  • Selbstverwaltung des Berufsstandes
  • Förderung von Qualitätssicherungsmaßnahmen
  • Verhandlung mit der PKV über die GOT, Unterstützung der niedergelassenen Therapeuten bei der Anwendung der GOT
  • Vermittlung bei Streitigkeiten 
  • Ausgabe von Heilberufsausweisen
  • Erstellung einer verbindlichen Weiterbildungsordnung
  • Weiterbildungscurricula festlegen
  • Differenzierung nach Fachtherapeut, Schwerpunkt und Zusatzbezeichnung
  • Abnahme von Prüfungen (beispielsweise Fachtherapeutenprüfungen)  
  • Führung eines Fortbildungsregisters
  • Anerkennungsverfahren für Fortbildungen
  • Führung der Fortbildungskonten für die einzelnen Mitglieder 
  • Vertretung der Berufsinteressen der Therapeuten
  • Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes und fachliche Mitwirkung bei der Gesetzgebung
  • Unterstützung des Gesetzgebers bei der Erstellung einer Gebührenordnung für Therapeuten (GOT)
  • Führen der Therapeutenstatistik
  • Öffentlichkeitsarbeit, Lobbyarbeit 
  • Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Therapeut und Patient
  • Bereitstellung von Adressbeständen von Fachtherapeuten etc.
  • Einrichtung von Gutachter- und Schlichtungsstellen zur Klärung von Behandlungsfehlern im Bereich der Haftung
  • PR-Arbeit zur Etablierung von Therapie als Primär-Leistung
  • Organisation der Ausbildung der therapeutischen Fachangestellten
  • Betrieb von Sozialeinrichtungen für Therapeuten und deren Angehörigen