Was heißt Selbstverwaltung in einer Berufskammer?
Eine Therapeutenkammer ist eine landesrechtlich organisierte Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die berufsständische Selbstverwaltung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden sowie Podologen und anderer nicht ärztlicher Heilberufe des jeweiligen Bundeslandes wahrnimmt.
Der Staat überträgt Aufgaben an eine Kammer. Damit kann diese als die Vertretung der in ihr organisierten Berufsgruppen Entscheidungen selbst organisieren. Diese Entscheidungen werden also nicht mehr von Berufsfremden gefällt.
Als juristische Person ist sie Ansprechpartnerin für andere Akteure im Gesundheitswesen und berechtigt, am Rechtsverkehr teilzunehmen. Sie ist eine juristische Person und erhält somit die Fähigkeit am Rechtsverkehr teilzunehmen.
Dabei unterliegt sie der staatlichen Rechtsaufsicht. Kammern nehmen gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 HeilBG „auch die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Kammermitglieder in ihrer Gesamtheit wahr“.
Verkammerung stärkt gute Therapie und verbessert die ganz persönliche Arbeitssituation eines Therapeuten
Im Gegensatz zu vielen medizinischen Berufen, haben Therapeuten keine Berufskammer. Ein problematischer Zustand. Kammern kommen Aufgaben und Funktionen als zentrale Institutionen berufsständischer Selbstverwaltung zu.
- Sie definieren zum Beispiel die Inhalte der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
- Sie legen in Berufsordnungen Qualitätsstandards für die jeweiligen Tätigkeiten fest.
- Kammern entscheiden zu einem ganz maßgeblichen Teil mit, welche Entwicklungen die jeweiligen Berufe nehmen und wie die Herausforderungen der Zukunft gemeistert werden könnten.
Das ist wichtig für den Beruf des Therapeuten und die Zufriedenheit der Mitarbeiter in therapeutischen Praxen. Nicht zuletzt kommt dies den Behandelten zugute.
Aufgaben der Kammer
Eine Kammer übernimmt als rechtsfähige staatlich legitimierte Organisation die Selbstverwaltung der Therapieberufe. Berufspolitik, Berufsordnung und Berufsaufsicht werden von der Kammer bestimmt, Fort- und Weiterbildungsregelung der Kammer übertragen. Denkbar ist auch eine Herausgabe von Heilberufeausweisen, Regelung des Einbezuges der Therapieberufe in interprofessionell abgestimmte Behandlung, regionale Gesundheitsversorgung oder eventueller zukünftiger Telemedizin.
Sie ist zuständig für Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit, ist Anlaufstelle für andere Gesundheitsberufe, Patienten und gesundheitspolitische Fragestellungen.
Welche Aufgaben übernimmt eine Therapeutenkammer?
Die Therapeutenkammer ist die berufliche Selbstverwaltung unserer Berufe sowie eine Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Der Staat überträgt dabei hoheitliche Aufgaben an die Kammer.
Dazu gehören
- Öffentliche Aufgaben
Berufsordnung (Erstellung, Überwachung und Entwicklung)
Weiterbildungsordnung (Erstellung, Überwachung und Weiterentwicklung) - Berufspolitische Aufgaben
Interessenvertretung (Stellungsnahmrechte und -pflichten in Gesetzgebungsverfahren) - Soziale Aufgaben
Versorgungswerk (Sicherung der Altersversorgung der überwiegend nicht renten-versicherungspflichtigen Selbstständigen)
Was eine Kammer leistet, legt die Satzung fest und kann zum großen Teil von den Mitgliedern gestaltet werden. Die Landesregierung deligiert dabei Aufgaben in den Aufgabenbereich der Kammer.
Ziele können sein
- Selbstbestimmung bei der Berufsordnung, der Fort- und Weiterbildungsregelung
- Mitentscheiden bei der Bearbeitung und Weiterentwicklung der Heilmittelrichtlinie
- Mitarbeit bei Gutachten und Gesetzesvorschlägen
- Entwicklung von Therapiequalität selbst bestimmen
- Erreichen, dass sich Patienten ohne ärztliche Verordnung an den Therapeuten ihres Vertrauens wenden können
- Erreichen, dass Therapeuten von ihrer Arbeit leben können
Eine Kammer ist die Stimme der Mitglieder. Alle Mitglieder können Meinungen finden und diese vertreten. Demokratisch!
Viele Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Masseure und Podologen kurz - Heilmittelerbringer - haben sich in den vergangenen Jahren stark gemacht für die Gründung einer „Therapeutenkammer".
Schlössen sich die Heilmittelerbringer unter dem Dach einer Kammer zusammen, so wäre ihr Einfluss ungleich größer und dieses mit gesetzlich verbürgten Rechten. Einen entscheidenden Aspekt bildet hier auch die Möglichkeit der engen Zusammenarbeit mit den Verbänden, die sich in ihren Aufgaben mit den Befugnissen einer Kammer ergänzen.
Vorteile können sein:
- Gestärkte Gemeinschaft
- Transparente und faire Minderheitenregelungen, damit auch kleinere Berufsgruppen ihre Anliegen vertreten können
- Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit
- Interessenvertretung der aller Berufsangehörigen
- Qualitätsentwicklung
- Mittelbare Einkommenssicherung
- Neue Perspektiven und Möglichkeiten
- Sebstbestimmung
- Demokratische Prozesse und gesetztlich verbürgte Rechte
Eine Kammergründung wird von der Landesregierung beschlossen. Die Regierung deligiert damit einen großen Teil ihrer Aufgaben an die Berufsangehörogen selbst. Allgemein muss also die Regierung überzeugt werden, dass eine Kammer gewünscht ist. Dann findet eine Analyse und zumeist eine offizielle Befragung der Berufsangehörigen statt. Fällt diese positiv aus, wird die Kammer beschlossen.
Wer glaubt, dass mit der Gründung von Therapeutenkammern die Verbände überflüssig werden, der irrt sich. Tatsächlich gibt es ziemlich gute Gründe für die Heilmittel-Verbände, sich für Therapeutenkammer einzusetzen – nicht nur, um Therapeuten besser vertreten zu können, sondern auch im eigenen Verbands-Interesse. Hier 10 gute Gründe, warum Verbände gut mit Kammern zusammenwirken könnten.
- Verbände brauchen rechtlich verbindliche Möglichkeiten, um politisch mitzuwirken
- Verbände brauchen die Daten und Argumente
- Verbände können sich auf ihre Kern-Aufgaben konzentrieren
- Verbände brauchen eine demokratische Legitimation
- Verbände wollen endlich angemessene Privatpreise
- Verbände wollen, dass das Geld in der Branche bleibt
- Verbände brauchen eine starke politische Lobby
- Verbände brauchen Kammern zur Kommunikation mit den Patienten und Ärzten
- Verbände brauchen auch in zehn Jahren noch eine Zielgruppe
- Verbände wollen die Qualität von Therapie auf hohem Niveau bestimmen
Die regulären Aufgaben einer Kammer im Detail
- Selbstverwaltung des Berufsstandes
- Förderung von Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Verhandlung mit der PKV über die GOT, Unterstützung der niedergelassenen Therapeuten bei der Anwendung der GOT
- Vermittlung bei Streitigkeiten
- Ausgabe von Heilberufsausweisen
- Erstellung einer verbindlichen Weiterbildungsordnung
- Weiterbildungscurricula festlegen
- Differenzierung nach Fachtherapeut, Schwerpunkt und Zusatzbezeichnung
- Abnahme von Prüfungen (beispielsweise Fachtherapeutenprüfungen)
- Führung eines Fortbildungsregisters
- Anerkennungsverfahren für Fortbildungen
- Führung der Fortbildungskonten für die einzelnen Mitglieder
- Vertretung der Berufsinteressen der Therapeuten
- Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes und fachliche Mitwirkung bei der Gesetzgebung
- Unterstützung des Gesetzgebers bei der Erstellung einer Gebührenordnung für Therapeuten (GOT)
- Führen der Therapeutenstatistik
- Öffentlichkeitsarbeit, Lobbyarbeit
- Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Therapeut und Patient
- Bereitstellung von Adressbeständen von Fachtherapeuten etc.
- Einrichtung von Gutachter- und Schlichtungsstellen zur Klärung von Behandlungsfehlern im Bereich der Haftung
- PR-Arbeit zur Etablierung von Therapie als Primär-Leistung
- Organisation der Ausbildung der therapeutischen Fachangestellten
- Betrieb von Sozialeinrichtungen für Therapeuten und deren Angehörigen
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